Über uns


Über uns

Über meine Agentur

Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten "Globalisierung" habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wen, wo zu leben hat !!!
Nach meiner eigenen Hochzeit (im Januar 2005) beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit andern Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
» Dan-Hochzeits-Service « (DHS) arbeitet nunmehr seit über ein Jahrzehnt sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine absolut unkomplizierte, schnelle und vor allem eine unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !


ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren, unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben !
Gleichgeschlechtliche Paare werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft vorsieht.

NEU:
Seit einigen Monaten ist es über uns Agenturen auch möglich, Hochzeitstermine für ledige Paare auch komplett ohne Ledigkeitsbescheinigung (Familienstandsnachweis), also auch ohne "Ersatzdokument" wie bspw. von einem Notar aus Deutschland, zu vermitteln.
Da einzelne Standesämter bereits seit einiger Zeit auf die Vorlage von Geburtsurkunden verzichten, bedeutet das, dass der ausländische Partner lediglich mit seinem Reisepass und sofern nötig, mit einem gültigen Schengen-Visum nach Deutschland eizureisen braucht, um in Dänemark heiraten zu können !Die erforderlichen Dokumente für eine Hochzeit in Dänemark

Wenn Sie planen, in Dänemark zu heiraten https://marriagedenmark.de/, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, um die Eheschließung rechtsgültig zu machen. Dänemark ist ein beliebtes Ziel für Paare aus aller Welt, die eine einfache und unkomplizierte Hochzeit suchen. Die dänischen Behörden haben klare Vorschriften und Anforderungen für die Hochzeit, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte erfüllt sind.

Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um in Dänemark zu heiraten:

  1. Gültiger Reisepass: Jeder Partner muss einen gültigen Reisepass vorlegen, der mindestens sechs Monate über das Hochzeitsdatum hinaus gültig ist.
  2. Geburtsurkunde: Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde jedes Partners wird benötigt. Die Geburtsurkunde sollte in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
  3. Ledigkeitsbescheinigung: Jeder Partner muss eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass er/sie nicht verheiratet ist oder keine bestehende Ehe hat. Diese Bescheinigung kann von den Behörden des Heimatlandes ausgestellt werden.
  4. Aufenthaltsbescheinigung: Wenn einer der Partner nicht die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Partner legal in Dänemark wohnhaft ist.
  5. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde (falls zutreffend): Wenn einer der Partner zuvor verheiratet war, muss eine beglaubigte Kopie der Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorgelegt werden.
  6. Anmeldung der Eheschließung: Beide Partner müssen eine Anmeldung der Eheschließung ausfüllen und bei der zuständigen Behörde in Dänemark einreichen. Diese Anmeldung enthält persönliche Informationen wie Namen, Geburtsdaten und Adressen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Standesamt in Dänemark variieren können. Es wird empfohlen, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen der gewählten Hochzeitslocation zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Insgesamt bietet Dänemark eine einfache und schnelle Möglichkeit, eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Mit den richtigen Dokumenten und der Einhaltung der Vorschriften können Paare aus aller Welt in Dänemark den Bund fürs Leben schließen.

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In eigener Sache !


Ich muss immer öfter auf den Websites meiner sogenannten "Mitbewerber" lesen, wie diese mit Sätzen wie: "Es gibt diverse, dubiose Agenturen im Netz, die mit Hochzeiten in Dänemark ab 150 € werben. Dass danach versteckte Kosten auf dich zukommen (wie Mwst, Bearbeitungskosten, Standesamtgebühren etc.), damit musst du dann selber klar kommen." – oder: "Diese Preise ist endgültig. Also, Sie kriegen keine böse Überraschungen und plötzliche Zuzahlungforderungen, wie bei viele andere viel zu viel billige Anbieter gleichen Services. Ausserdem, wir arbeiten vollkommen legal und mit Überweisungen auf unser Bankkonto, nach deutschem Recht, wir zahlen alle Steuern, deshalb haben wir keine Möglichkeit zu billige Preise anzubieten." usw. versuchen, ihre doch oft mehr als exorbitanten Service-Gebühren zu rechtfertigen !
Es wird zudem damit geworben, dass zwei Trauzeugen kostenlos von diesen Agenturen bereitgestellt werden, bzw. dass diese in Ihrem Paketpreis mit enthalten sind, oder das man sich auch nach der Hochzeit noch um die Belange der Paare kümmert.....
Die Trauzeugen werden grundsätzlich von den einzelnen Standesämtern/Rathäusern gestellt ! Keine Agentur stellt also Trauzeugen zur Verfügung, die, wie sie immer so schön behaupten, im Preis "inklusive" sind !
Auch meine Agentur arbeitet völlig legal, nach deutschem Recht ! Auch meine ServiceGebühren werden ausschließlich auf ein (deutsches) Bankkonto eingezahlt. Wahlweise steht aber auch ein PayPal-Konto zur Verfügung. Auch ich zahle Steuern auf meine Umsätze ! – Dennoch verlange ich von meinen Paaren keine 500,00, keine 900,00 und erst Recht keine 1.900,00 EUR für meine Dienste !!!

Sie müssen bei mir garantiert nicht mit bösen "Überraschungen" oder zusätzlichen "Zahlungsaufforderungen" rechnen ! Meine angegebenen Gebühren (sowohl die Sachbearbeitungsgebühr für das dänische Standesamt, als auch meine eigenen ServiceGebühren von 50,00 bis 300,00 EUR plus eventuelle Zuschläge für Zusatzleistungen, die Sie in Auftrag geben) sind ENDPREISE ! – Es gibt also keinerlei versteckte Kosten oder zusätzlich berechneter Mehrwertsteuern !!!
Denn mein Anliegen ist es nicht, mich am Schicksal meiner Paare, nicht in Deutschland heiraten zu können, zu bereichern ! Mein Anliegen ist es vielmehr, meinen Paaren, unabhängig der Nationalität, Religion und sexuellen Ausrichtung, eine absolut unkomplizierte, stressfreie und auch preiswerte Hochzeit zu vermitteln, zu organisieren !!!

Ich biete also jedem einzelnen Paar, welches sich an meine Agentur wendet und meine Dienste in Anspruch nehmen möchte, absolute Sicherheit und Unterstützung in jeder Hinsicht !
Selbst nach der Trauung lege ich mich häufig mit Ausländerbehörden an, wenn diese den Paaren Probleme bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bereiten und schlicht und einfach behaupten, dass die Ehe in Deutschland nicht anerkannt sei. Nicht selten zeigen mich die Behörden sogar an und ich erhalte dann Post von der Staatsanwaltschaft, mit dem Vorwurf "Beihilfe zur illegalen Einreise", oder Ähnlichem. Logischerweise werden diese immer wieder eingestellt. Denn schließlich haben alle Paare entsprechende gültige Einreisepapiere bzw. sogar schon befristete Aufenthaltstitel......

Lassen Sie sich also nicht von meinen "Mitbewerbern" in die Irre führen !   –   Auch für kleines Geld bekommt man bei mir volle 100% Leistung !

Ablauf & Dokumente

Wie geht nun eine Hochzeitsplanung/Terminvermittlung über meine Agentur vonstatten ?


Ganz einfach:
Sie setzen sich bestenfalls telefonisch (+49(0)7041.949 93 87; täglich von ca. 08.00 bis 22.00 Uhr) oder auch per eMail (dhs@dima-tec.de; rund um die Uhr) mit mir in Verbindung und schildern mir Ihren ganz persönlichen "Fall". Ich kann Ihnen dann schon konkret mitteilen, ob eine Hochzeit garantiert möglich ist oder nicht.
Anmerkung:
Grundsätzlich sind Hochzeiten nur für Asylberwerber und Personen, die sich mit » Duldung « in Deutschland (oder in einem anderen EU-Land) aufhalten, NICHT möglich !
Ansonsten können alle ausländische und deutsche Bürger, die sich legal in Deutschland und der EU aufhalten, auch in Dänemark heiraten !

Ist nun eine Hochzeit möglich, senden Sie mir, sofern nicht schon geschehen, eine eMail zu, damit ich Ihnen mein Auftragsformular und weitere Dokumente und Infos (wie bspw. die Eheerklärung für’s dänische Standesamt und die Bankverbindung) zusenden kann. Sie senden mir dann entweder zuerst das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular zu (sofern Sie vorab noch weitere konkretere Insos wünschen), oder Sie senden mir, zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular und der ausgefüllten und unterschriebenen Eheerklärung auch gleich alle sonstigen benötigten Dokumenten zu.
Nach Prüfung und Gutheißung Ihrer mir geschickten Dokumente und nach Eingang der 115,00 EUR Sachbearbeitungsgebühr für’s dänische Standesamt auf unserem Konto, sende ich Ihre Dokumente, zusammen mit dem Überweisungsbeleg über die 115,00 EUR, an das dänische Standesamt.
Je nachdem, an welches Standesamt Ihre Dokumente geschickt wurden, erhalten Sie bereits nach weingen Stunden, oder aber erst nach ca. 2 bis 4 Wochen Ihre Terminbestätigung.
Anmerkung:
Es gibt Standesämter in Dänemark, die Bearbeitungszeiten von 2 bis zu 4 Wochen haben !
Bitte beachten:
Nachdem Sie mir Ihre Dokumente zugeschickt haben, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie bis zur Terminbestätigung telefonisch immer erreichbar sind ! Für den Fall, dass es Termin- oder andere Nachfragen gibt, muss ich Sie auf schnellstem Wege erreichen können !!!

Nachdem mir die Terminbestätigung aus Dänemark mündlich oder schriftlich zugestellt wurde, werde ich Sie darüber per eMail umgehend informieren und darum bitten, mir die sodann verdiente ServiceGebühr plus eventuelle Zuschläge zu überweisen. Nach Eingang des Geldes bekommen Sie dann sämtliche Informationen über den Ablauf Ihrer Hochzeit (wie Ort, Datum, Entfernung mit Wegbeschreibung, Unterkunftsmöglichkeiten usw.) ebenfalls wieder per eMail zugeschickt.
Für Ihre pünktliche Anreise mit allen benötigten Original-Dokumenten sind dann wieder ausschließich Sie verantwortlich.....


Nachfolgende Dokumente werden in der Regel benötigt:



Personalausweis / Reisepass

Personen, die von außerhalb der EU einreisen, benötigen zusätzlich ein gültiges (Schengen-)Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel !

Geburtsurkunde

Sofern vorhanden !
Sollte diese nicht in englischer oder deutscher Sprache, oder als internationale Urkunde vorliegen, muss sie in deutsch oder englisch übersetzt werden !

Ledigkeitsbescheinigung

Sofern vorhanden !
Ausländische, ledige Personen müssen in der Regel einen legalisierten amtlichen Nachweis des Familienstandes "LEDIG" sowie den aktuellen Wohnsitznachweis beibringen !

Scheidungs- / Sterbeurkunde

Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden grund- sätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !

Meldebescheinigung

Alle in Deutschland lebende Personen benötigen eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthalts- bescheinigung) vom Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt oder Rathaus. Sie darf nicht älter als 4 Monate sein und muss Familienstand und Nationalität beinhalten !

Auftrag & Eheerklärung

Auftrag und Eheerklärung bitte ausschließlich am PC ausfüllen !
Beide Dokumente sind nach dem Ausdruck von beiden Partnern zu unterschreiben und mir mit allen anderen benötigten Dokumenten zuzusenden !

Heiraten in DänemarkAusländische (Ledigkeitsbescheinigungen), Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes) müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !!!
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !!!
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
Zudem müssen Sie uns parallel mit dem Zusenden der Dokumente die "Sachbearbeitungsgebühr" für das dänische Standesamt in Höhe von derzeit 850,00 DKK (115,00 EUR) überweisen !

Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
Asylbewerber und Personen, die sich mit "Duldung" in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !


Downloadbereich


Hier haben Sie nun die Möglichkeit, sich alle für die Eheschließung benötigten Formulare herunterzuladen. Füllen Sie diese bitte nach dem Herunterladen und Abspeichern (auf Ihrem Computer) ausschließlich an Ihrem PC aus und senden Sie sie, von beiden Partnern unterschrieben, an unsere Postanschrift, oder eMail-Adresse. – Sollte es einmal Probleme mit dem Herunterladen geben, so rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir kurz eine eMail, ich sende Ihnen dann die Formulare auch gern per eMail oder Post zu !


Auftrags-FormularHeiraten in Dänemark(PDF 2,5 Mb)
Ehe-Erklärung deutschHeiraten in Dänemark(PDF 81 Kb)
Ehe-Erklärung englischHeiraten in Dänemark(PDF 80 Kb)

Service & Preise

Mein Service für Sie


Schwerpunkte:
Ausführliche und kostenlose Beratung vorab am Telefon (oder auch per eMail) zur Vorbereitung Ihrer Hochzeit in Dänemark in deutsch – aber auch in russisch
Fachliche Beratung mit über ein Jahrzehnt Erfahrungen in Bezug auf Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung Ihrer Unterlagen/Dokumente
Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen/Dokumente
Vermittlung (Organisation) von Standard-, Express- sowie Blitz-Hochzeiten (in aller Regel mit einer bis maximal drei Übernachtungen) mit Erfolgsgarantie !
Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen (auch ohnen "Ersatzdokumente" bspw. vom deutschen Notar) !!!
Kostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten

Zu einem Pauschalpreis ab 100,00 EUR (wenn beide Partner ledig sind) biete ich Ihnen (nach zuvor schriftlich erteilten Auftrag !):
Ausführliche Beratung mit der Vermittlung aller notwendigen Informationen über alle beizubringende Unterlagen/Dokumente entsprechend Ihrer persönlichen Situation.
Prüfung aller mir geschickten Unterlagen/Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Weiterleitung der Unterlagen/Dokumente an das zuständige dänische Standesamt.....
(Bei Personen, die schon verheiratet waren, jetzt also geschieden bzw. verwitwet sind, kommen Aufpreise für weitere Unterlagen-/Dokumenten-Bearbeitungen hinzu !)
Vermittlung und Buchung Ihres Hochzeits-Termins sowie die Reservierung (sofern gewünscht) einer Unterkunft*, in der Gemeinde, in der Sie getraut werden.....
Nach Verbuchung der ServicePauschale erfolgt an Sie die Übermittlung des Hochzeits-Termins, des Hochzeits-Orts sowie des Standesamtes, in der Ihre Trauung vollzogen wird. Sofern gewünscht, stelle ich Ihnen auch eine exakt detaillierte Anreisebeschreibung (Routenplan) mit Lagekarte von Unterkunft und Standesamt zur Verfügung !
Die ServicePauschale wird erst nach mündlich oder schriftlich bestätigter Terminbestätigung aus Dänemark fällig !!! Anzahlungen oder Vorkasse gibt es bei mir nicht !
Zur Verfügungstellung meines Informationsblattes für das junge Brautpaar zum Thema: "Nach der Hochzeit – und nun ?", mit entsprechenden Informationen wie z.B. über nun notwendige Ämtergänge, Versicherungsabschlüsse usw.....

Anmerkung:
Ich stelle von Anfang an sicher, dass Sie einen Hochzeits-Termin bekommen werden – erst dann müssen Sie die ServicePauschale überweisen !
Bei sehr kurzfristigen Terminen (Blitz-Hochzeiten innerhalb von 03 - 07 Tagen) ist die ServicePauschale grundsätzlich sofort zu überweisen – gegebenenfalls muss auch eine Blitzüberweisung, oder eine Überweisung per PayPal vorgenommen werden, die jeweils zusätzliche Gebühren kosten. Denn Sie erhalten die Informationen zu Ihrer Hochzeit erst, nachdem die Gebühren auf meinem Konto gutgeschrieben wurden !!!
Noch einmal im Klartext:
Zuerst muss das Geld auf meinem Konto eingegangen sein, dann erst gehen die Hochzeitsinformationen an Sie heraus ! – Bitte immer daran denken ! – Das stellte aber bisher noch NIE ein Problem dar !
Sollten einzelne Unterlagen/Dokumente zur Terminbeschaffung vorerst nur in Form einer Kopie (z.B. als PDF-Dokument durch eMail zugesandt) vorgelegen haben, weil das Original noch per Post aus dem Heimatland unterwegs ist, ist das für die Terminbeschaffung selbst erst einmal kein Problem und somit auch in Ordnung. Können Sie aber dann in Dänemark, beim Abgabetermin aller Ihrer Original-Dokumente bei der dänischen Standesbeamtin das Original immer noch nicht vorgelegen und die Hochzeit dann platzt, so gilt für mich der Auftrag trotzdem als erfüllt !!! Denn für Ihre Dokumente sind nur Sie allein verantwortlich !!!
Tritt dieser Fall tatsächlich einmal ein (was bisher noch nie geschah), so fällt bei einer erneuten Einreichung aller Unterlagen-/Dokumente nur noch eine ServicePauschale in Höhe von 100,00 EUR an !

Gegen einen kleinen Aufpreis erhalten Sie nachfolgende Dienstleistungen:
Bei Bedarf, Vermittlung der An- und Abreise zum/vom Hochzeits-Ort in Dänemark
Bei Bedarf, Legalisierung der Eheurkunde(n) beim dänischen Außenministerium
Bei Bedarf, Einholung neuer Eheurkunden bei Verlust
Bei Bedarf, Hochzeits-Termin-Verschiebungen bzw. wiederholte Terminbeschaffung nach Ablehnung oder nach eigener Absage durch das Paar
Bei Bedarf, Hilfestellung beim Aufsetzen von Schreiben an amtliche Behörden (wie bspw. ans Ausländeramt), sofern Probleme bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auftreten und Sie dabei Hilfe benötigen

An dieser Stelle möchte ich Sie darauf hinweisen, dass neben meiner ServicePauschale und den ev. Aufpreisen, weitere Kosten für Sie entstehen – und zwar:
Wie bereits erwähnt für die An- und Abreise zum Standesamt in Dänemark sowie für die Unterkunft (für eine bis drei Übernachtungen) in der Gemeinde, in der Sie heiraten, sowie für die Verpflegung für diese Tage.
Sollten Sie auf einer Insel getraut werden, kommen die Überfahrt (hin und zurück) für Sie und ev. auch Ihr PKW mit einer Fähre hinzu !
Gem. § 13. Abs. 3 des dänischen Trauungs-Gesetzes werden für die Bearbeitung/Überprüfung der Unterlagen/Dokumente zur Trauung eine "Sachbearbeitungsgebühr" in Höhe von derzeit 850,00 DKK (115,00 EUR), berechnet. Die Summe wird ausschließlich vorab per Überweisung zur Zahlung fällig !!!
Hinweis:
Da inzwischen (seit dem 01.11.2014) alle Standesämter in Dänemark, mit denen ich zusammen arbeite, ihre Standesamt-/Prüfungsgebühr ausschließlich im Voraus überwiesen haben möchten, bevor überhaupt mit einer Sachbearbeitung der eingereichten Dokumente begonnen wird, müssen Sie mir parallel zum Zusenden Ihrer Dokumente die 115,00 EUR "Sachbearbeitungsgebühr" für das dänische Standesamt überweisen !!!
Anders ausgedrückt, ich muss die 115,00 EUR "Sachbearbeitungsgebühr" erst an das entsprechende dänische Standesamt überweisen, bevor ich die Dokumente an das Standesamt weiter leiten und einen Hochzeits-Termin erwirken kann – bzw. ich muss meinen Überweisungsbeleg der eMail mit Ihren Dokumenten beifügen !!!


Allgemeine Preisübersicht für unseren Service

Visuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen:

DokumentenService

50,00 EUR

  • Ohne Vermittlung eines Hochzeits-Termins
  • Das Paar muss sich selbst mit einem Standesamt in Verbindung setzen !

Standard-Hochzeit

100,00 EUR

  • Mit Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare, Termine ab 29 Tage (also in 04 Wochen und später)

Standard-Hochzeit

150,00 EUR

  • Mit Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare, Termine innerhalb von 22 bis 28 Tage !
     

Standard-Hochzeit

200,00 EUR

  • Mit Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare, Termin innerhalb von 15 bis 21 Tage !
     

Express-Hochzeit

250,00 EUR

  • Mit Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare, Termin innerhalb von 08 bis 14 Tage !
     

Blitz-Hochzeit

300,00 EUR

  • Mit Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare, Termin innerhalb von 03 bis 07 Tage !
     

Aufpreis

ab 20,00 EUR

  • Scheidungsurteil /
    Sterbeurkunde
  • Für jede(s) zu bearbeitende(s) Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

Terminverschiebung

100,00 EUR

  • Erneute Vermittlung eines garantierten Hochzeits-Termins
  • Wiederholte Terminvermittlung nach Ablehnung oder nach eigener Absage durch das Paar
DokumentenService ( » Die "kleine" Lösung « )
Ich führe für Sie, entsprechend Ihrer persönlichen Situation, die Dokumentenzusammenstellung und -prüfung durch und stelle Ihnen die Dokumente geordnet als PDF-Dateien, fertig zum Einreichen an das Standesamt, zusammen – ohne Ihnen anschließend einen Hochzeits-Termin zu vermitteln – Standesamt und Termin suchen/besorgen Sie sich also selbst !
Achtung:
Die einzelnen ServicePauschalen sind auch dann zu entrichten, wenn mir der Hochzeits-Termin aus Dänemark bereits (mündlich und/oder schriftlich) bestätigt wurde und das Paar (der Auftraggeber) die Hochzeit wieder absagt – denn ich habe dann bereits meinen Teil des Vertrages erfüllt !!!

Weitere Preise bzw. Zuschläge:
Ausstellung von Ehe-Schmuck-Urkunden, je Stück:     50,00 EUR
Vermittlung der An- und Abreise (mit öffentlichen Verkehrsmitteln):     20,00 EUR
Digitalisierung aller Dokumente, welche mir in Papierform zur Verfügung gestellt wurden (Einscannen und Weiterbearbeitung, pauschal):     40,00 EUR
Legalisierung der Eheurkunde(n) beim dänischen Außenministerium, eine Urkunde:     100,00 EUR, beide Urkunden:     150,00 EUR
Einholung neuer Eheurkunden bei Verlust, eine Urkunde:     60,00 EUR, beide Urkunden:     100,00 EUR
Hochzeits-Termin-Verschiebungen nachdem die Dokumente/Unterlagen dem dänischen Standesamt bereits zugestellt wurden:     50,00 EUR
Hochzeits-Termin-Verschiebungen nachdem das dänische Standesamt den Termin bereits bestätigt hat:     100,00 EUR
Schreiben aufsetzen (wie bspw. Dienstaufsichtsbeschwerden) an deutsche Behörden – je nach Aufwand, zumindest aber ab:     100,00 EUR

Die Bankverbindung für Ihre Überweisungen teile ich Ihnen rechtzeitig per eMail mit !!!
Blitz-Hochzeiten sind überwiegend nur mit Paaren möglich, die noch nie verheiratet waren – also ledig sind – da die Bearbeitungszeit der legalisierten/beglaubigten Scheidungs- oder Sterbeurkunden vor Ort in Dänemark einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Dennoch können Sie mich auch gern auf eine Blitz-Hochzeit ansprechen, wenn Sie im Besitz eines Scheidungsurteils oder einer Sterbeurkunde sind. Sollten diese Urkunden ohne Beanstandung sein, versuche ich selbstverständlich auch für Sie eine Blitz-Hochzeit (mit Anmelde-Terminen innerhalb von 03 bis 07 Tage) in Dänemark zu erwirken.

Anmerkung zu den Unterkünften:
In den meisten kleineren Hotels, in Gasthäusern und privaten Pensionen in Dänemark muss man sich grundsätzlich darauf einstellen, dass man sich Bad/Dusche und WC mit anderen Mitbewohnern teilen muss !!!   Wer das nicht möchte, sollte tunlichst bei der Unterkunftssuche darauf achten, dass zum Zimmer ein eigenes Bad, eine eigene Dusche und WC dazugehören !!!
Von daher sollten neuere Hotels oder reine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bevorzugt werden ! Man muss dann allerdings mit Übernachtungspreisen von ca. 100,00 bis 150,00 EUR/Nacht rechnen !
Wer mit dem "Teilen" kein Problem hat, bekommt schon Übernachtungsmöglichkeiten ab ca. 50,00 bis 80,00 EUR/Nacht !


! NEU ! Ihre ganz persönliche Ehe-Schmuck-Urkunde

DHS-Ehe-UrkundeWenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen, zu Ihren amtlichen Trauscheinen aus Dänemark, Ihre ganz persönliche Ehe-Schmuck-Urkunde(n) ausstellen lassen !
Wie so eine Schmuck-Urkunde aussehen kann, sehen Sie an der nebenstehenden Abbildung.   Über nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zur Website der Urkunden-Manufaktur, wo Sie sich, bei Bedarf, aus über 260 verschiedenen Layout-Vorlagen Ihre ganz persönliche Vorlage für Ihre Schmuck-Urkunde aussuchen können.
Sie dürfen den Text, der auf der Urkunde stehen soll, auch gern selbst kreieren !
Für nur 50,00 EUR pro Schmuck-Urkunde erhalten Sie ein wunderschönes und einzigartiges Exemplar einer Ehe-Urkunde !

Anmerkung:
Diese Ehe-Schmuck-Urkunden ersetzen keinesfalls die in Dänemark amtlich ausgestellten Trauscheinen !!!


*  Sollten Sie keine Zimmerreservierung wünschen, erfolgt daraus kein Anspruch auf Preisnachlass !  Denn diese Dienstleistung ist ein kostenloser Service von mir !
Alle Preisangaben beziehen sich immer pro Paar und Hochzeit – also nicht pro Person !!!

**  Die Hochzeits-Termine (Abgabe-/Anmelde-Termine) beginnen ab dem Moment (Tag) zu zählen, nachdem alle Dokumente dem dänischen Standesamt komplett und vollständig vorliegen (Beginn der Bearbeitung), sie zählen bis zum Termin (Tag), an dem alle Original-Dokumente abgegeben werden müssen – in der Regel also 1 bis 3 Tage vor dem eigentlichen Hochzeits-Termin !!!

Ausschluss:
Nach Übermittlung aller notwendigen Informationen und der Bestätigung des Hochzeits-Termins sind Sie selbst für die Einhaltung des Termins verantwortlich !!!
Es erfolgt in keinster Weise eine Rückerstattung der ServicePauschale bei einer Nichterteilung eines Hochzeits-Termins durch das dänische Standesamt, welche Sie zu verantworten haben, sowie bei eigener Nichtwahrnehmung Ihres gebuchten Hochzeits-Termins !!!
Ausserdem übernehme ich keinerlei Haftung für Qualität und Ausstattung der einzelnen Unterkünfte !  Denn bei den zumeist privaten Zimmervermietungen bestehen im Punkt Ausstattung und Qualität einige Unterschiede gegenüber deutschen Standards. Jedes Paar bekommt aber von mir entweder eine bebilderte Beschreibung bzw. einen Link zur Website des Vermieters, so dass sich jeder über die angemieteten Räumlichkeiten vor Reiseantritt informieren kann !!!

Frequently Aksed Questions (FAQ)

Hier beantworte ich Ihnen allgemeine Fragen, welche mir immer wieder gestellt werden. Sollten Ihre Fragen im Anschluß trotzdem noch nicht vollständig beantwortet worden sein, dann nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf !

01. Häufig gestellte Fragen

Eine im Königreich Dänemark angestrebte Ehe lässt sich rechtlich wesentlich einfacher umsetzen als in Deutschland oder anderen EU-Ländern. Es werden dort bspw. erheblich weniger Dokumente verlangt als in Deutschland. So reichen bei einzelnen Standesämtern für die Hochzeit lediglich ein gültiger Reisepass und, sofern erforderlich, ein gültiges Visum bzw. ein Aufenthaltstitel für den ausländischen Partner aus ! Eine im liberalen Dänemark geschlossene Ehe ist zudem in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt. Für alle anderen Länder müssen die Trauscheine legalisiert werden.
Alle Ausländer und Deutsche die sich legal in Deutschland aufhalten.....
Ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit »Duldung« in Deutschland leben.
Seit Mitte 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe in Dänemark eingehen, egal woher sie kommen !
Ich arbeite mit mehreren Standesämtern in ganz Dänemark zusammen, die sich sowohl im grenznahen Gebiet zu Deutschland als auch im Landesinneren befinden. In welchem Standesamt Sie heiraten können, hängt jedoch in erster Linie von den Kapazitäten der Standesämter, von Ihren vorhandenen Dokumenten und von Ihrerm terminlichen Spielraum ab.
Meine Service-Pauschale beginnt bei nur 100,- EUR* (Grund-Gebühr mit Terminvermittlung, abhängig davon, wie schnell Sie heiraten möchten, bei Sonderwünschen berechne ich die angegebenen Aufpreise), hinzu kommt die Sachbearbeitungsgebühr für das dänische Standesamt, die derzeit bei 500,00 DKK (ca. 70,00 EUR) liegt. Diese müssen Sie mir vorab überweisen. Ansonsten entstehen nur noch die Kosten für An- und Abreise sowie für die Unterkunft und Verpflegung, abgesehen von den Kosten für die Kopien Ihrer Dokumente und ggf. der Legalisierung und Übersetzung von ausländischen Scheidungsurteilen oder Sterbeurkunden.

02. Häufig gestellte Fragen

Ja, es kann jede Person in Dänemark heiraten, die dort legal einreisen darf und die notwendigen Dokumente vorlegt. Von daher ist eine legale Einreise mit einem Touristen-Visum (Schengen-Visum) sowie eine Trauung in Dänemark problemlos möglich.
Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis (Fiktionsbescheinigung (§ 81, Abs. 4)), können in Dänemark einreisen und heiraten. Selbst Personen, die mit einem Au-Pair- oder Studenten-Visum (nationales Visum) eingereist sind und welche nach deren Ablauf durch einen befristeten Aufenthaltstitel ersetzt wurden, sind berechtigt in Dänemark zu heiraten !
Das ist zum Teil sehr unterschiedlich, wir arbeiten einerseits mit Standesämtern zusammen, bei denen ein Vorab-Aufenthalt von 1 bis 4 Tagen vorgeschrieben ist, andererseits aber auch mit Standesämtern, bei denen das nicht der Fall ist.
Wobei eine Übernachtung zumeist unumgänglich ist, da Sie spätestens einen Tag vor Ihrer Trauung Ihre Original-Dokumente vorlegen und Sie sich registrieren lassen müssen !
Ja, eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt (Auskunft vom Bundeseministerium des Innern in Berlin) !!!
Grundlage hierfür sind zwei bilaterale Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland. Vereinzelt kann es dennoch vorkommen, dass einzelne Ausländerbehörden in Deutschland eine Legalisierung vom dänischen Außenministerium verlangen. – Aber in der Regel nicht.
Prinzipiell nein ! – Trauzeugen werden Ihnen in der Regel (kostenlos) vom jeweiligen Standesamt gestellt. Sollten Sie jedoch nicht an den entsprechenden "Wochentagen" sondern z.B. an einem Samstag heiraten wollen, dann müssen Sie bei einzelnen Standesämtern Ihre eigenen Trauzeugen mitnehmen....
Diese Urkunden brauchen grundsätzlich nur noch mit einer Apostille versehen werden. Denn Dänemark ist seit dem 01.01.2007 dem Apostillen-Abkommen (Haager Apostillen-übereinkommen) beigetreten. In den meisten Fällen erhält man die Apostille im Außenministerium.
Eine Liste der Unterzeichnerstaaten finden Sie hier:
Heiraten in Dänemarkhttp://members.a1.net/apostille/ApostD.html
Scheidungsurteile (und Sterbeurkunden) aus Thailand müssen nur von der dänischen oder deutschen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

03. Häufig gestellte Fragen

Nein, was die Geburtsurkunde angeht, ihr Ausstellungsdatum ist ohne Bedeutung. In aller Regel wird eine Geburtsurkunde einmal, und zwar zur Geburt, ausgestellt. Sollte sie verloren gegangen sein, lässt man sich eine Zweitschrift ausstellen.
Anders ist es mit der Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung, sie darf nicht älter als maximal 4 Monate sein !
Um die Authentizität eines Scheidungs-Urteils (einer Ledigkeitsbescheinigung oder einer Sterbe-Urkunde) zu bestätigen, muss das Dokument legalisiert werden und zwar in dem Land, in dem die Scheidung (Sterbe-Urkunde oder Ledigkeitsbescheinigung) ausgestellt worden ist. Eine Legalisierung bedeutet eine Bestätigung der Unterschrift und der Kompetenz des Ausfertigers/Ausstellers dieses Dokumentes.
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden.
Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung vorgenommen werden.
Zuerst muss das betreffende Fachministerium (normalerweise das Justizministerium, in einigen Ländern das Innenministerium) die Person, die das Dokument ausgefertigt hat, legalisieren.
Danach muss das Außenministerium die Person des Fachministeriums, die den Ausfertiger legalisiert hat, legalisieren.
Zum Schluß muss dann die örtliche dänische Botschaft oder das dänische Konsulat die Person des Außenministeriums, die die Person des Fachministeriums legalisiert hat, legalisieren. (Das ist vertretungsmäßig auch in der deutschen Botschaft bzw. im deutschen Konsulat möglich !)

Beachten Sie bitte, dass bei einer Legalisierung das Original-Dokument legalisiert wird, welches dann (nach der Legalisierung) in deutsch, englisch oder dänisch übersetzt werden muss ! Bitte beim Übersetzen darauf achten, dass auch der Apostillen-Stempel übersetzt wird (sofern er nicht international ist) !
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers/Dolmetschers ist, die legalisiert wird !!!
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !

04. Häufig gestellte Fragen

Nein, denn ich betreibe kein Reisebüro und darf daher auch keine Buchungen vornehmen.
Zur Reservierung einer Unterkunft genügt oft nur ein Anruf. Sollten Sie jedoch eine Reservierung durch mich wünschen, so erledige ich das natürlich auch gern für Sie.
Seit dem 01.04.2006 gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, in dem die Standesämter angewiesen werden, keine Namensänderungen mehr vorzunehmen. Das heisst also, dass jeder wieder mit seinem eigenen Namen zurück nach Deutschland fahren muss – jedoch als Ehepaar !
In Ihrem Heimatort in Deutschland können Sie dann, wenn gewünscht, auf Ihrem zuständigen Standesamt für ca. 17,00 EUR Ihre entsprechende Namensänderung durchführen lassen.

05. Häufig gestellte Fragen

Diese Angaben stehen auf dem Informationsblatt für das junge Brautpaar zum Thema: "Nach der Hochzeit – und nun ?", das ich Ihnen, nach der Terminbestätigung, zusammen mit der Wegbeschreibung zum dänischen Standesamt zusende.

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Hier meine Kontaktdaten:


Dan-Hochzeits-Service (DHS)

Dan-Hochzeits-Service | .....heiraten in Dänemark

Dieter Masche
Im Hagen 10/1 · D–75417 Mühlacker – Lomersheim
Tel.: +49(0)7041.949 93 87 · Fax: +49(0)7041.949 93 82
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Heiraten in Dänemarkwww.heiraten-in-daenemark.dk
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Persönliche telefonische Kontaktaufnahme täglich zwischen ca. 08.00 bis 22.00 Uhr !
(Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten versuchen, Kontakt mit mir aufzunehmen – wenn ich im Büro bin, gehe ich natürlich auch ans Telefon !)


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Heiraten in DänemarkTMG ist das Telemediengesetz und RStV der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien


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