Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten "Globalisierung" habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wen, wo zu leben hat !!!
Nach meiner eigenen Hochzeit (im Januar 2005) beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit andern Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
» Dan-Hochzeits-Service « (DHS) arbeitet nunmehr seit über ein Jahrzehnt sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine absolut unkomplizierte, schnelle und vor allem eine unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !
ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren, unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben !
Gleichgeschlechtliche Paare werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft vorsieht.
NEU:
Seit einigen Monaten ist es über uns Agenturen auch möglich, Hochzeitstermine für ledige Paare auch komplett ohne Ledigkeitsbescheinigung (Familienstandsnachweis), also auch ohne "Ersatzdokument" wie bspw. von einem Notar aus Deutschland, zu vermitteln.
Da einzelne Standesämter bereits seit einiger Zeit auf die Vorlage von Geburtsurkunden verzichten, bedeutet das, dass der ausländische Partner lediglich mit seinem Reisepass und sofern nötig, mit einem gültigen Schengen-Visum nach Deutschland eizureisen braucht, um in Dänemark heiraten zu können !
Wenn Sie planen, in Dänemark zu heiraten https://marriagedenmark.de/, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, um die Eheschließung rechtsgültig zu machen. Dänemark ist ein beliebtes Ziel für Paare aus aller Welt, die eine einfache und unkomplizierte Hochzeit suchen. Die dänischen Behörden haben klare Vorschriften und Anforderungen für die Hochzeit, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte erfüllt sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Standesamt in Dänemark variieren können. Es wird empfohlen, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen der gewählten Hochzeitslocation zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt bietet Dänemark eine einfache und schnelle Möglichkeit, eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Mit den richtigen Dokumenten und der Einhaltung der Vorschriften können Paare aus aller Welt in Dänemark den Bund fürs Leben schließen.
>Personen, die von außerhalb der EU einreisen, benötigen zusätzlich ein gültiges (Schengen-)Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel !
Sofern vorhanden !
Sollte diese nicht in englischer oder deutscher Sprache, oder als internationale Urkunde vorliegen, muss sie in deutsch oder englisch übersetzt werden !
Sofern vorhanden !
Ausländische, ledige Personen müssen in der Regel einen legalisierten amtlichen Nachweis des Familienstandes "LEDIG" sowie den aktuellen Wohnsitznachweis beibringen !
Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden grund- sätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !
Alle in Deutschland lebende Personen benötigen eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthalts- bescheinigung) vom Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt oder Rathaus. Sie darf nicht älter als 4 Monate sein und muss Familienstand und Nationalität beinhalten !
Auftrag und Eheerklärung bitte ausschließlich am PC ausfüllen !
Beide Dokumente sind nach dem Ausdruck von beiden Partnern zu unterschreiben und mir mit allen anderen benötigten Dokumenten zuzusenden !
Ausländische (Ledigkeitsbescheinigungen), Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes) müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !!!
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !!!
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
Zudem müssen Sie uns parallel mit dem Zusenden der Dokumente die "Sachbearbeitungsgebühr" für das dänische Standesamt in Höhe von derzeit 850,00 DKK (115,00 EUR) überweisen !
Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
Asylbewerber und Personen, die sich mit "Duldung" in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !
Auftrags-Formular(PDF 2,5 Mb)
Ehe-Erklärung deutsch(PDF 81 Kb)
Ehe-Erklärung englisch(PDF 80 Kb)
Visuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen:
50,00 EUR
100,00 EUR
150,00 EUR
200,00 EUR
250,00 EUR
300,00 EUR
ab 20,00 EUR
100,00 EUR
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